Wir müssen Abschied nehmen!
Der Tod gehört zum Leben und ist zugleich eine extreme Erfahrung für alle Angehörigen. Als Kirchgemeinde stehen wir Ihnen in dieser ausserordentlichen Situation gerne bei. Sie dürfen sich gerne an unsere Seelsorge wenden.
Was muss ich tun wenn jemand stirbt?
- Ein Arzt muss die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung vornehmen und einen Totenschein ausstellen.
- Der nächste Gang führt Sie zur Gemeindekanzlei der Wohngemeinde des/der Verstorbenen. Nehmen Sie das Familienbüchlein und den Totenschein mit. Dort werden Sie weitere Informationen erhalten betreffend Bestattung.
Nach Kontaktaufnahme mit dem Seelsorger Ihrer Pfarrei wird der Termin für eine Trauerfeier und die Beisetzung festgelegt. Auch nimmt er gerne Rücksicht auf persönliche Wünsche, betreffend Musik, Blumenschmuck etc.
Ein Leitfaden der Gemeinden zu Todesfall und Bestattung, finden Sie unter der jeweiligen Gemeindehomepage.
Dreissigster
Etwa 30 Tage nach dem Tod kann in einem Gottesdienst des verstorbenen Menschen gedacht werden.
Jahresgedächtnis
Ungefähr zur Zeit des Todestages treffen sich Angehörige jährlich zu einem Gottesdienst. Für diesen Brauch gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
In jedem Jahr neu wird der Termin rechtzeitig mit dem Pfarreisekretariat abgesprochen: Ein Hinweis im Pfarrblatt ist möglich.
Eine Jahrzeit-Stiftung für die Dauer von 10, 20 oder 25 Jahren wird abgeschlossen. Pro Jahr wird ein Gottesdienst gefeiert, im Pfarrblatt wird darauf hingewiesen.
Aus der Kirche ausgetreten?
Grundsätzlich ist ein solcher Entscheid auch über den Tod hinaus zu respektieren.
Falls die Angehörigen Mitglieder der Kirche sind und trotz des Austritts der verstorbenen Person eine kirchliche Bestattung wünschen, kann mit dem Pfarramt eine für alle Teile vertretbare Lösung gesucht werden.