Religionsunterricht - Bellikon

Das Schulgesetz des Kantons Aargau sieht neben dem schulischen Religionsunterricht einen konfessionellen Religionsunterricht vor. Die Schule ist verpflichtet, Räume und Zeit dafür bereitzustellen, während die Kirchen für geeignete Lehrpersonen und Inhalte besorgt sind. Vom Schuljahr 2019/2020 an gilt für die gesamte Deutschschweiz der neue „Lehrplan für Religionsunterricht und Katechese“ (LeRUKa). In fünf („Zyklen“ genannten) Altersabschnitten sollen Kinder und Jugendlichen ihre Identität entwickeln, eine religiöse Ausdrucksfähigkeit erwerben und christliche Werte vertreten können.

Kinder und Jugendliche sind die Zukunft unserer Kirche und finden ihren Platz in folgenden Gefässen. Deshalb bemühen wir uns, den Glauben zeitgemäss und lebendig an die junge Generation weiterzugeben und sie auf die verschiedenen Sakramente vorzubereiten (z.B. Versöhnung, Erstkommunion, Firmung).

 

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